Michael Wallauch
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Meine Leistungen
Gerichtsgutachten
Der Erstattung eines Gerichtsgutachtens liegt ein Beweisbeschluß des Gerichtes zugrunde. Er enthält den klaren Auftrag zur Begutachtung anhand konkreter Fragen. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht. Dabei ist das Gericht frei und nicht von den Vorschlägen der Parteien abhängig.
Privatgutachten
Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstattet werden, für private Auftraggeber. Man nennt diese auch häufig Parteigutachten oder außergerichtliche Gutachten.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten, dass von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein sollen. Insbesondere im Zuge der außergerichtlichen Einigung ist das Schiedsgutachten von großer Bedeutung. Es stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung dar, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.
Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Leistungsausschreibungen, Bauüberwachung und Bauabnahmen
Bei größeren Bauvorhaben privater Auftraggeber, bzw. Hausverwaltungen oder Architekturbüros kann es bereits im Vorfeld sinnvoll sein, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Oftmals können Fehler bzw. Unstimmigkeiten bereits bei Bauausschreibungen vermieden werden. Für Bauüberwachungen, sowie für die Durchführung von Bauabnahmen kann es oftmals sehr vorteilhaft sein, einen Sachverständigen zu beauftragen, der für das jeweilige Gewerk auch die Prüfung zum Erwerb der besonderen Sachkunde vorzuweisen hat.